Wir empfehlen lokale KI für digitale Souveränität: Behalten Sie Daten und Entscheidungen unter eigener Kontrolle und vermeiden Sie unnötige Abhängigkeiten von externen Anbietern.
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Lokale Server-KI
Für diese lokalen Inferenzwege ist kein öffentlicher KI-Clouddienst erforderlich. DailyOne sieht in diesen Wegen kein Training allgemeiner Modelle mit schulischen Eingaben oder Ergebnissen vor. Modell- und Softwaredownloads sind von Unterrichtsanfragen zu unterscheiden. Hosting, Infrastrukturzugriffe, Protokollierung und Sicherungen richten sich nach dem Betriebskonzept. Lokal bedeutet nicht automatisch Verarbeitung auf dem Endgerät oder innerhalb eines bestimmten Landes.
Externe API- und MCP-Dienste
MCP verbindet Werkzeuge und ist selbst kein KI-Modell. Freigegebene Werkzeuge können Daten abrufen oder im externen System verändern. Der dokumentierte MCP-Ablauf verlangt Vorschau und ausdrückliche Bestätigung. Prüfen Sie Empfänger, Daten und Folgen vor dem Auslösen. Späterer Abbruch kann bereits erfolgte Übermittlungen oder externe Änderungen nicht sicher zurücknehmen.
Vor Freigabe sind Anbieter, Rollen, Verträge, Unterauftragnehmer, Verarbeitungsorte, Aufbewahrung, Löschung und mögliche eigene Trainingszwecke schriftlich zu klären. Drittlandübermittlungen benötigen zusätzlich die Voraussetzungen nach Kapitel V DSGVO einschließlich erforderlicher Garantien und ergänzender Maßnahmen. Technische Erreichbarkeit oder ein Anbieter-Schalter beweisen dies nicht. Ohne tragfähige Grundlage dürfen keine personenbezogenen Daten übermittelt werden.
DailyOne kann tatsächliche Speicherung, Training, Weitergabe und Löschung beim externen Anbieter nicht selbst garantieren. Der Zahlungsträger muss geeignete Verträge und Kontoeinstellungen vereinbaren und prüfen. Schule und Anbieter behalten ihre jeweiligen eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten.
Zweck, Geltungsbereich und Verantwortlichkeit
Die nach dem jeweiligen Schulrecht verantwortliche Schule oder der zuständige Schulträger entscheidet über schulische Zwecke und Mittel. DailyOne verarbeitet Schuldaten weisungsgebunden im vereinbarten Umfang, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt. Eigene Zwecke des Anbieters, etwa Vertragsverwaltung und erforderliche Betriebssicherheit, sind gesondert auszuweisen. Durch die Finanzierung allein wird der Zahlungsträger nicht zum Verantwortlichen für sämtliche Schuldaten.
Rechtsgrundlage und Minderjährige
Die Schule dokumentiert eine passende Grundlage nach Art. 6 DSGVO zusammen mit dem anwendbaren Schul- und Landesrecht. Besondere Kategorien personenbezogener Daten benötigen zusätzlich eine Voraussetzung nach Art. 9 DSGVO. Zustimmung zu Nutzungsregeln oder Kenntnisnahme von Datenschutzhinweisen ist keine allgemeine Einwilligung in KI, Drittlandtransfers oder weitere Verarbeitungen.
Wird ausnahmsweise auf Einwilligung zurückgegriffen, müssen Freiwilligkeit, konkrete Information, Nachweis, Widerruf und eine zumutbare Alternative ohne Nachteile sichergestellt sein. Minderjährigkeit, Einsichtsfähigkeit, Sorgeberechtigung und gegebenenfalls Art. 8 DSGVO sind fallbezogen zu prüfen. Für verpflichtende Schulaufgaben darf eine fehlende tragfähige Rechtsgrundlage nicht durch eine erzwungene Einwilligung ersetzt werden.
Erforderliche Eingaben und vertrauliche Inhalte
Übermitteln Sie nur notwendige Informationen. Entfernen Sie Namen, Kennungen und weitere Zuordnungsmerkmale, soweit die Aufgabe sie nicht benötigt. Pseudonymisierte Angaben bleiben personenbezogen, wenn eine Zuordnung möglich ist. Dokumente können auch Angaben über unbeteiligte Personen enthalten.
Gesundheitsdaten, Beratungsinhalte, besonders vertrauliche Schülerakten, Passwörter und Zugangsschlüssel gehören nicht routinemäßig in allgemeine KI-Eingaben. Ausnahmen brauchen dokumentierte Rechtsgrundlagen, Freigaben und Schutzmaßnahmen. Prüfen Sie auch Urheberrechte, Nutzungsrechte und Geheimhaltungspflichten bei fremden Materialien.
KI auf dem Endgerät
Im Gerätemodus sendet die Anwendung Modellanfragen an die installierte lokale Laufzeit auf demselben Gerät. Die vorgesehene Laufzeit verwendet Qwen3 4B Q4_K_M. Dadurch wird die Schulplattform nicht zu einer Offline-Anwendung: Quelldaten können zuvor von DailyOne geladen worden sein; gespeicherte Entwürfe, übernommene Ergebnisse und inhaltsfreie KI-Aktivitätsereignisse können weiterhin an DailyOne übertragen werden.
Schule und Geräteverantwortliche regeln Zugriffsschutz, Aktualisierungen, Datenträgerverschlüsselung, gemeinsam genutzte Geräte und heruntergeladene Dateien. Browserdaten, Exporte und Betriebssystemkopien werden nicht allein dadurch gelöscht, dass eine Anfrage endet oder ein Schulkonto entfernt wird. Prüfen Sie die gewählte Betriebsart vor einer vertraulichen Anfrage.
Verantwortung und Haftung
Der externe Anbieter erbringt seinen Dienst unter dem Vertrag des Zahlungsträgers. DailyOne und Deep Nodes Ai IT Solutions UG (haftungsbeschränkt) übernehmen keine Gewähr für Verfügbarkeit, Richtigkeit oder eigenständige Datenverarbeitung dieses Anbieters. Eigene gesetzliche und vertragliche Pflichten, insbesondere sichere Anbindung, Berechtigungsprüfung und Auftragsverarbeitung, bleiben bestehen. Zwingende Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO sowie für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, wird nicht ausgeschlossen.
Menschliche Entscheidung und Schutzmaßnahmen
KI-Ausgaben können falsche Tatsachen, ungeeignete Aufgaben, verzerrte Darstellungen oder fehlerhafte Übersetzungen enthalten. Lehrkräfte prüfen Vorschläge fachlich, sprachlich und auf Eignung für die Lernenden. Bei folgenreichen Übersetzungen bleiben Original und Rückfragemöglichkeit erforderlich. Freizugebende Änderungsentwürfe und MCP-Aufrufe folgen ihrem dokumentierten Vorschau- und Bestätigungsablauf; das Backend prüft Rechte und Schulzuordnung.
DailyOne berechnet bei Quizzen und Übungen teilweise automatisch Rückmeldungen und Punktzahlen anhand hinterlegter Lösungen. Antworten, Ergebnisse und Bearbeitungsstände können gespeichert werden. Dies ist von einer eigenständigen Entscheidung eines KI-Modells über Schulnoten zu unterscheiden. Fehlerhafte Aufgaben oder Lösungsschlüssel können auch regelbasiertes Feedback verfälschen und müssen korrigierbar sein.
Noten, Versetzung, Förderbedarf, Bildungszugang und vergleichbar erhebliche Entscheidungen dürfen nicht ungeprüft aus KI-Vorschlägen oder Übungspunktzahlen übernommen werden. Eine verantwortliche Person muss maßgebliche Umstände eigenständig bewerten, Ergebnisse ändern können und Einwände prüfen. Nur formale Bestätigung genügt nicht. Art. 22 DSGVO und Schulrecht sind gesondert zu beachten.
Schule und Anbieter dokumentieren Zwecke, Modelle, Empfänger, Freigaben und Risiken, vermitteln angemessene KI-Kompetenz und prüfen wesentliche Änderungen. Bei voraussichtlich hohem Datenschutzrisiko erstellt die verantwortliche Stelle vor Beginn eine DSFA nach Art. 35 DSGVO; verbleibendes hohes Risiko erfordert vorherige Konsultation nach Art. 36.
Risikoprüfung und EU AI Act
Die Einordnung hängt von Zweckbestimmung und tatsächlicher Verwendung ab. KI zur Bewertung von Lernergebnissen, zur Steuerung von Lernprozessen anhand solcher Ergebnisse oder zur Entscheidung über Bildungszugang kann unter Anhang III der KI-Verordnung fallen. Lokaler Betrieb und menschliche Beteiligung begründen allein keine Ausnahme. Eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 muss fallbezogen geprüft und dokumentiert werden; Profiling kann sie ausschließen.
Nach dem veröffentlichten Stand der Europäischen Kommission gelten KI-Kompetenzpflichten und die bereits eingeführten Verbote seit 2. Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit 2. August 2026. Der am 27. Juli 2026 in Kraft getretene AI Omnibus verschiebt die einschlägigen Hochrisikoregeln für Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für regulierte Produkte nach Anhang I auf den 2. August 2028. Dies verschiebt weder DSGVO noch bereits geltende Verbote. Für Art. 50 Abs. 2 gilt nach Art. 111 Abs. 4 bei vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachten Systemen eine begrenzte Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Die Voraussetzungen sind je System nachzuweisen; andere Transparenzpflichten werden dadurch nicht allgemein ausgesetzt.
Vor neuem oder wesentlich geändertem Einsatz dokumentieren Anbieter und Schule ihre jeweiligen Rollen, Risikoeinordnung, Zwecke, Aufsicht, Informationspflichten und Nachweise. Je nach Fall kommen insbesondere Konformitätsanforderungen, Registrierung, Überwachung und Grundrechte-Folgenabschätzung hinzu. Diese Hinweise ersetzen keine Einzelfallprüfung und sind keine pauschale Konformitätsbescheinigung.
Kinderschutz und unzulässige Nutzung
DailyOne ist nicht für Social Scoring, biometrische Emotionserkennung in der Schule, verdeckte Verhaltensüberwachung oder manipulative Ausnutzung kindlicher Schutzbedürftigkeit freigegeben. Solche Zwecke dürfen auch nicht durch Prompts, externe Werkzeuge oder spätere Zweckänderungen eingeführt werden. Ein Verbot ist keine Zusicherung, dass jeder Missbrauch technisch verhindert wird.
Schulen legen altersangemessene Regeln, Aufsicht, erreichbare Ansprechpersonen und den Umgang mit belastenden oder diskriminierenden Ausgaben fest. KI ersetzt weder psychologische Beratung noch Notfallhilfe. Beschäftigte mit KI-Aufgaben benötigen ausreichende Kompetenz zu Grenzen, Datenschutz, Fehlererkennung und menschlicher Kontrolle.
Technische Grenzen und temporäre Verarbeitung
Modellausgaben, eingelesene Dokumente und externe Werkzeugantworten können irreführende Anweisungen enthalten. Eine Prüfung von Format, Berechtigung oder Herkunft bestätigt keine sachliche Richtigkeit. Freigegebene HTTPS-Endpunkte und getrennte Verwaltung von Zugangsdaten müssen durch sichere Konfiguration, Aktualisierung und Betrieb ergänzt werden.
Der allgemeine serverseitige KI-Auftragsdienst hält Anfragen und Ergebnisse vorübergehend im Arbeitsspeicher. Nicht mehr betreute Aufträge sind zum Abbruch vorgesehen. Fertige Ergebnisse werden im nächsten erfolgreichen Bereinigungslauf nach fünf Minuten aus diesem Auftragsspeicher entfernt. Dies gilt nicht pauschal für sämtliche Fachfunktionen. Abbruch oder Freigeben einer Speicherreferenz garantieren weder physisches Überschreiben noch Löschung bereits übermittelter Daten beim externen Dienst.
Übernommene Ergebnisse, Unterrichtsmaterialien, Übersetzungen und bestätigte Änderungen können dauerhaft gespeicherte fachliche Datensätze oder Dateien erzeugen. Dafür gelten schulische Aufbewahrungs- und Löschregeln. Downloads, Geräteablagen und Kopien bei berechtigten Empfängern sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Betroffenenrechte, Vorfälle und Änderungen
Für schulbezogene Verarbeitung können Betroffene ihre Schule oder deren Datenschutzbeauftragte kontaktieren und nach gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch verlangen. Einwilligungen können für die Zukunft widerrufen werden. Das Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde bleibt bestehen. Kontakte und Zuständigkeiten ergeben sich aus den jeweiligen Datenschutzhinweisen.
Fehlerhafte oder nachteilige Ergebnisse können bei der verantwortlichen Lehrkraft oder Schule beanstandet werden. Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle sind unverzüglich über vereinbarte Wege zu melden, damit Sperrung, Beweissicherung, Abhilfe und erforderliche Meldungen nach Art. 33 und 34 DSGVO geprüft werden. Der Anbieter unterstützt im gesetzlich und vertraglich vorgesehenen Umfang.
Änderungen von Zweck, Modell, Empfänger, Datenumfang oder Betriebsart verlangen erneute Prüfung. Maßgebliche Schulregeln, Einsatzentscheidungen und Verträge sind nachvollziehbar aufzubewahren. Eine Kontobestätigung ohne gesonderte Fassungszuordnung belegt nicht den genauen Inhalt sämtlicher damals angezeigter Dokumente.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere die DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679, und die KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689 in geltender Fassung. Die Kommissionsübersicht zu Anwendungsfristen ist unter https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai abrufbar. Die schulrechtliche Grundlage richtet sich nach dem für die Schule geltenden Landesrecht.
KI-Protokoll und Aufbewahrung
Unter KI und Downloads führt der Log-Button zum eigenen KI-Protokoll. Schuladmins sehen zusätzlich Ereignisse ihrer Schule. Erfasst werden Kontokennung, Zeitpunkt, Funktion, Betriebsart, Quelle, Vorgangskennung und Status. Die Anzeige kann den aktuellen Kontonamen zuordnen. Dieses Protokoll speichert keine Prompts, Modellantworten, Dokumentinhalte oder Zugangsdaten. Geräteereignisse sind als vom Gerät gemeldet gekennzeichnet; DailyOne kann lokale Ausführung nicht unabhängig bestätigen.
Das KI-Protokoll dient Nachvollziehbarkeit, Fehlerklärung und sicherem Betrieb. Es ist nicht für zweckfremde Leistungsüberwachung freigegeben. Die Schule dokumentiert die Rechtsgrundlage ihrer Protokollnutzung. Für eigene Verarbeitung zur Betriebssicherheit muss der Anbieter seine Grundlage einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Interessenabwägung bestimmen.
KI-Aktivitätsereignisse sind 90 Tage einsehbar. Der vorgesehene Bereinigungslauf startet beim Serverstart und anschließend stündlich und entfernt ältere Ereignisse bei erfolgreicher Ausführung. Bei Störungen kann sich tatsächliche Löschung verzögern; der Betreiber muss Fehler überwachen und nachholen. Kontolöschung entfernt zugehörige Aktivitätsereignisse aus der produktiven Datenbank. Geschützte Sicherungen folgen dem gesonderten Sicherungs- und Löschkonzept.
Die 90 Tage gelten nur für dieses KI-Aktivitätsprotokoll. Unterrichtsergebnisse, Materialien, fachliche Änderungsnachweise und gesonderte Verwaltungsnachweise externer KI-Anbindungen können anderen Regeln unterliegen. Ihre Fristen und Löschverfahren sind zweckbezogen festzulegen. Eine automatische Gesamtlöschung nach 90 Tagen wird nicht zugesagt.
Rechtliche Informationen